Transparenz in Forschung und Wissenschaft

Die Thüringer Hochschulen haben in einem gemeinsamen Prozess die "Leitlinien zur Transparenz in der Forschung und Wissenschaft" erarbeitet, die am 30. März 2017 von der Thüringer Landesrektorenkonferenz (TLRK) verabschiedet wurden. Diesen Leitlinien folgend wird an dieser Stelle beginnend mit dem Jahr 2017 ein Verzeichnis in Form einer Forschungsdatenbank zur Verfügung gestellt, die jährlich zum 30.06. aktualisiert wird

Forschungsdatenbank der Thüringer Hochschulen

Die Forschungsdatenbank enthält alle drittmittelfinanzierten Forschungsprojekte, deren Beginn im vorangegangenen Jahr oder davor und deren Ende im vorangegangen Jahr oder danach lagen.
Die Bagatellgrenze beträgt 5.000 €. Projekte unterhalb dieser Schwelle werden summarisch abgebildet. Die angegebenen Fördersummen beziehen sich auf die Bewilligungen für die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projekts und nicht die tatsächlich im jeweiligen Jahr verausgabten Beträge.

Im Bereich der Auftragsforschung werden aufgrund wettbewerblicher Anforderungen die Auftragssummen vergröbert und fünf Kategorien zugeordnet: < 10.000 €, 10.000 € - 100.000 €, 100.000 € - 500.000 €,
500.000 € - 1 Mio. €, > 1 Mio. €.

 

Perspektivisch wird die Einführung eines Forschungsinformationssystems (FIS) an allen Thüringer Hochschulen die Forschungsdatenbank ersetzen.