Stellungnahme der TLPK zur Verfassungsbeschwerde der Hochschullehrer gegen das novellierte Thüringer Hochschulgesetz

Pressemitteilung der TLPK

Die Thüringer Landespräsidentenkonferenz schließt sich der Verfassungsbeschwerde der Hochschullehrer gegen das novellierte Thüringer Hochschulgesetz beim Bundesverfassungsgericht nicht an

Am 23. Mai 2019 haben 32 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Erfurt, der Bauhaus-Universität Weimar, der Technischen Universität Ilmenau, der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar sowie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das novellierte Thüringer Hochschulgesetz eingereicht. Kritisiert wird dort insbesondere die paritätische Besetzung der Gremien und die fehlende Möglichkeit, eine Hochschulleitung allein mit den Stimmen der Professorinnen und Professoren und gegen die Stimmen anderer Gruppen absetzen zu können. Die Beschwerdeführer sähen sich dadurch in ihrem Grundrecht der Wissenschafts- und Lehrfreiheit beschnitten.

Entgegen einzelner Meldungen in den Medien und entsprechender Rückfragen hat sich die Thüringer Landespräsidentenkonferenz (TLPK) dieser Klage jedoch ausdrücklich nicht angeschlossen. Auch wenn die TLPK manche grundsätzliche Kritik am novellierten Hochschulgesetz teilt, kann sie gleichwohl nicht die Bandbreite der vom Hochschulverband und einzelnen Professorinnen und Professoren vorgetragenen Positionen mittragen.

Die TLPK bewertet etwa das im Gesetz verankerte neue Aufgaben- und Kompetenzgefüge in der Hochschulstruktur insgesamt als problematisch, da es die Einheit von Entscheidung und Verantwortung vielerorts aufgibt. Vielmehr müsste aus Sicht der TLPK den Hochschulleitungen auch weiterhin überlassen bleiben, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen, wenn nötig auch kurzfristig zu fällen. Die vorgesehenen überkomplexen Abstimmungsprozesse und eingeräumten Einspruchsmöglichkeiten verringern die Geschwindigkeit und Effizienz der Entscheidungsfindung und eröffnen Blockademöglichkeiten. Stattdessen sollte der Diskurs zwischen allen in den Gremien vertretenen Statusgruppen und eine damit verbundene Streit- und Einigungskultur im Vordergrund stehen.

Der Verfassungsbeschwerde der 32 Thüringer Hochschullehrer beim Bundesverfassungsgericht schließen sich die Präsidien und Rektorate insgesamt nicht an.

 

Kontakt:

Barbara Michel
Geschäftsstelle Thüringer Landespräsidentenkonferenz (TLPK)
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